Mittwoch, 22. April 2015

Ist der Feminismus mit dem Grundgesetz vereinbar?



In der heutigen FAZ berichtet die freischaffende Geschäftsfrau Despina Castiglione von einem akuten Angriff auf die ihr grundgesetzlich verbürgte Gewerbefreiheit und die noch grundgesetzlicher verbürgte Unantastbarkeit ihrer Wohnung. Und zwar von Seiten eine vor sittlicher Entrüstung überschäumenden Feminismus,  der dieser Tage Gesetz zu werden droht.

"...war ich sehr überrascht, als ich im Spiegel las, dass im Zuge der Einführung des sogenannten Prostituiertenschutzge- setzes der 13. Artikel des Grundgesetzes für Angehörige meiner Berufsgruppe eingeschränkt werden soll. Erstens sollen Sexarbeitende nicht mehr in ihren Arbeitsräumen übernachten dürfen, und zweitens sollen wohl damit ihre Wohnräume nicht mehr geschützt sein, weil man ja überprüfen muss, ob dort auch gearbeitet wird. Um ehrlich zu sein, in einem Raum, zu dem „Polizei und Behörden wie Gesundheitsämter…“ jederzeit Zutritt haben, möchte ich auch gar nicht schlafen. Ich könnte das vermutlich auch nicht, ich bin nämlich zart besaitet und würde mich in einer solchen Situation unsicher und ausgeliefert fühlen und kein Auge zu tun. Läge ich da so und könnte nicht schlafen, weil ich ständig um meine Privatsphäre fürchtete, ich meditierte unter Umständen über das Wort Tugendterrorismus und darüber, was es mit Menschen macht, wenn sie nichtmal mehr in ihren eigenen vier Wänden davon ausgehen dürfen, in Frieden gelassen zu werden."

Es werde ihr nichts anderes übrigbleiben, als im Hotel zu logieren, was findige Geschäftsleute auf steuersparende Ideen bringen müsse:

"Denken Sie an mich, wenn in ein, spätestens zwei Jahren die sympathischen und freundlichen Großbordelliers neben ihren Puffs hässliche aber funktionale Hotels hochgezogen haben und von den dann endlich optimal geschützten Huren noch eine zünftige Summe pro Übernachtung abkassieren. Mehrwertsteuerbegünstigt, wohlgemerkt. Wenn Sie etwas Geld übrig haben und als Hotel nutzbare Immobilien in der Nähe von Puffs kaufen können, tun sie das jetzt. Es ist eine solche Investition auch moralisch nicht zu beanstanden, dient sie doch dem Schutz der ausgebeuteten Frauen in der Prostitution."

Dass dem Feminismus die Grundrechte nichts gelten, soweit sie die von Männern sind, ist uns vertraut. Jetzt werden aber auch die Grundrechte von starken Schwestern angetastet, und ausgerechnet von solchen, die selbstständig und freiberuf- lich ihren eigenen Weg gehen. 

Feministische Zusammenkünfte sollten vorsorglich von der VerfassungsschutzIn beobachtet werden, meine ich.

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